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   LSG Baden-Württemberg, 22.01.1999 - L 4 KR 291/98   

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https://dejure.org/1999,15152
LSG Baden-Württemberg, 22.01.1999 - L 4 KR 291/98 (https://dejure.org/1999,15152)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.01.1999 - L 4 KR 291/98 (https://dejure.org/1999,15152)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - L 4 KR 291/98 (https://dejure.org/1999,15152)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handy-Bike - Rollstuhlbike - Einhängefahrrad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 12 Abs. 1 § 33 Abs. 1
    Kostenübernahme eines Rollstuhlbikes oder Handy-Bikes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1999 - L 5 KR 58/99

    Krankenversicherung

    Demgegenüber vermag der Senat die Auffassung der Beklagten, wonach die Klägerin für das Zurücklegen von Wegstrecken außerhalb ihrer Wohnung mit dem vorhandenen behindertengerecht ausgestatteten Auto ausreichend versorgt sein soll, nicht zu teilen (vgl. im Sinne der Beklagten ebenso die nicht bzw. nicht hinreichend - so Landessozialgericht Baden-Württemberg - nach quantitativem und qualitativem Aspekt des Grundbedürfnisses eines körperlichen Freiraumes differenzierenden Urteile des Bayerischen LSG vom 17.09.1998, Az. L 4 KR 96/96, beim BSG anhängig unter Az. B 3 KR 10/99 R, LSG Baden-Württemberg vom 22.01.1999, Az. L 4 KR 291/98, beim BSG anhängig unter Az. B 3 KR 2/99 R, und LSG für das Saarland vom 02.03.1999, Az. L 2 K 24/97, beim BSG anhängig unter Az. B 3 KR 13/99 R).
  • SG Mannheim, 18.07.2003 - S 8 KR 2936/02
    Hilfsmittel, die dazu dienen, lediglich Folgen und Auswirkungen von Behinderungen in bestimmten Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem Gebiet sowie im Bereich der Freizeitgestaltung, zu beseitigen und zu mildern, müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht zur Verfügung stellen (BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R; Landessozialgericht Stuttgart, Urteil vom 22.01.1999, L 4 KR 291/98).
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